Voraussetzungen der Teilnahme
1.Teilnahmeberechtigt sind pharmazeutische Unternehmen.
2. Für Bewerbungen ist das wesentliche, wissenschaftliche, für die Zulassung erforderliche Erkenntnismaterial zum Arzneimittel einzureichen, insbesondere die Hauptergebnisse der analytischen, pharmakologischen, toxikologischen und klinischen Prüfung sowie eine Zusammenfassung seither gewonnener Erkenntnisse und Ergebnisse. Darüber hinaus ist der Tag der Zulassung sowie der Tag, an dem das Arzneimittel in Deutschland in den Verkehr gebracht worden ist, anzugeben. Das Kollegium kann von den Bewerbern jederzeit weitere Unterlagen einfordern. Alle Unterlagen sind einmal im Original in Papierform vorzulegen und einmal in elektronischer Version.
3. Zu jedem Arzneimittel ist eine besondere Zusammenfassung beizufügen (Umfang maximal 4 Textseiten DIN A4). Sie sollte folgende Angaben enthalten: Hintergrundinformationen zur Indikation, Wirkmechanismus, pharmakologische Eigenschaften, Verträglichkeit, aktuelle Studienlage zum Zeitpunkt der Zulassung, Studienerfahrung nach der Zulassung, Begründung für die Bewertung des Arzneimittels als Innovation.
4. Die Teilnahmegebühr beträgt € 20 000,-- zuzüglich Mehrwertsteuer.*
Zuerkennung des Preises
1. Über die Zuerkennung des Preises entscheidet ein Kollegium von mindestens 12, höchstens jedoch 16 unabhängigen Fachleuten, die Mediziner oder Pharmazeuten sein sollen. Die Mitglieder des Kollegiums werden von der Springer Medizin ÄRZTE ZEITUNG Verlagsgesellschaft berufen.
2. In einem Vorentscheid werden von der Jury je Kategorie maximal fünf Kandidaten für die Endrunde bestimmt.
3. Die Zuerkennung des Preises erfolgt in einer nicht-öffentlichen Sitzung am Tage der Preisverleihung. Vertreter des Stifters nehmen an den Sitzungen des Kollegiums ohne Stimmrecht teil.
Preisverleihung
Die Preisverleihung findet am 18. Oktober 2012 in Berlin statt.
Sonstige Bestimmungen
1. Die Mitglieder des Kollegiums arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich.
2. Der Rechtsweg ist für die Mitglieder des Kollegiums sowie für alle teilnehmenden Bewerber um den Galenus-von-Pergamon-Preis hinsichtlich aller Entscheidungen und Maßnahmen des Stifters sowie des Kollegiums ausgeschlossen.
3. Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
4. Der Stifter des Galenus-von-Pergamon-Preises Deutschland ist jederzeit befugt, diese Satzung zu ändern. Eine solche entfaltet jedoch keine Wirkung für eine bereits laufende Ausschreibung bis zur Verleihung der Preise.
* Weitere, für die Teilnahme absolut relevante Informationen entnehmen Sie bitte dem 2. Teil der Ausschreibung
Preisrichter-Kollegium Galenus-von-Pergamon-Preis
Prof. Dr. Marianne Dieterich, München
Prof. Dr. Erland Erdmann, Köln
Prof. Dr. Thomas Eschenhagen, Hamburg
Prof. Dr. Dagmar Führer-Sakel, Essen
Prof. Dr. Karl Hans Holtermüller, Frankfurt/M.
Prof. Dr. Marion Kiechle, München
Prof. Dr. Werner Köhler, Jena
Prof. Dr. Josef Köhrle, Berlin
Prof. Dr. Heyo Kroemer, Greifswald
Prof. Dr. Hartmut Lode, Berlin
Prof. Dr. Hans-Jürgen Möller, München
Prof. Dr. Georg Peters, Münster
Prof. Dr. Claus Vogelmeier, Marburg
Prof. Dr. Andreas M. Zeiher, Frankfurt/M.
Prof. Dr. Fred Zepp, Mainz
Stifter des Preises: Springer Medizin Ärzte Zeitung Verlagsgesellschaft mbH
Die notwendigen Unterlagen sind bis zum 30. April 2012 einzureichen an die
Springer Medizin Ärzte Zeitung Verlagsgesellschaft mbH, Sekretariat Galenus-von-Pergamon-Preis
Sabine Springer, Postfach 20 02 51, 63077 Offenbach sowie an sabine.springer@springer.com






